Zivilrecht

 

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von natürlichen und juristischen Personen untereinander.

Problembereiche sind zum Beispiel: Probleme mit Kaufvertrag (auch über eBay), Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Reisevertrag, Handyvertrag, Darlehensvertrag, Ehescheidungen, Unterhaltsansprüche, Verkehrsunfälle, aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, Unterlassungs-anspruch, Forderungseintreibung usw.

Bei solchen Streitigkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um bestimmen zu können, welche Ansprüche man selbst tatsächlich hat. Auch bei der Korrespondenz mit der Gegenseite ist ein Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Ein anwaltliches Schreiben wird häufig ernster genommen als das Schreiben einer Privatperson. Oftmals ist es daher möglich, durch anwaltliche Schreiben das angestrebte Ziel bereits außergerichtlich zu erreichen. Dies spart dem Mandanten Zeit und Geld.

In machen Fällen müssen Forderungen jedoch mit aller Entschlossenheit durchgesetzt werden. Dabei kommen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, ein Mahnbescheid, eine Klage und ggf. die Zwangsvollstreckung in Form von Sachpfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, usw. in Betracht.

Forderungseintreibung/ Inkassotätigkeiten werden von Rechtsanwalt Karsten Krause schnell und auf die für den jeweiligen Fall angemessene Art und Weise erledigt.


Ein besonderer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Krause aus Wolfsburg liegt im Mietrecht. Egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind, Streit um Nebenkostenabrechnung, Kündigung und Schönheitsreparaturen gibt es leider häufig. Hier kommt es meist auf die Wirksamkeit der entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag an. Für die Überprüfung der Wirksamkeit ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich.


Rechtsanwalt Krause berät Sie gern auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung nebst Vorsorgevollmacht. Es ist empfehlenswert, Ihre Einstellung zu Leben und Tod nachvollziehbar festzuhalten, solange dies möglich ist. Im Falle eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit besteht diese Möglichkeit häufig von einem Tag auf den anderen nicht mehr. Dann sollte z.B. bereits geregelt sein, ob Sie um jeden Preis am Leben erhalten werden wollen, oder ob Sie Schmerzmittel auch dann wünschen, wenn dadurch der Tod früher eintritt. Zur Erstellung der Patientenverfügung gehört bei Rechtsanwalt Krause selbstverständlich ein umfassendes Beratungsgespräch, bei dem Sie sich Ihre Einstellung genau überlegen können.
Rechtsanwalt Krause ist als institutioneller Nutzer beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Erklärungen einer Vorsorgevollmacht schnell und jederzeit abrufbar bei der Bundesnotarkammer zu speichern.
Viele Rechtsschutzversicherungen zahlen Ihren Versicherten die Erstellung einer Patientenverfügung. Hier lohnt es sich, entsprechende Erkundigungen einzuholen...

Kontakt

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