Skip to main content

einvernehmliche Scheidungen

Vorab: Ehestreitigkeiten oder gar Streitigkeiten, die minderjährige Kinder betreffen bereiten mir keinerlei Freude, weshalb ich derartige Mandate nicht bearbeite.


Der Gesetzgeber hat nun aber beschlossen, dass man die Ehe zwar ohne anwaltlichen Beistand vor einem Standesbeamten schließen kann, für die Scheidung aber ein von einem Rechtsanwalt gestellter Antrag und eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sind.


Wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sind, der keinerlei Interesse daran hat, diverse Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen sind Sie bei mir richtig.


Ich begleite Sie so schnell und kosteneffizient wie möglich durch ein einvernehmliches Scheidungsverfahren.


Wenn sich beide Ehegatten einig sind reicht es aus, wenn einer der Ehepartner durch mich einen Scheidungsantrag stellt. Dies spart Kosten.


Wenn ich ein Scheidungsverfahren führe wird stets eine einfache Absprache getroffen: Es gilt für alle Beteiligten eine Friedenspflicht. Wird das Verfahren strittig, so lege ich mein Mandat nieder.


Dieses Vorgehen ermöglicht regelmäßig eine schnelle und kostengünstige Scheidung.